Was ist ein Lasten-Traktionsaufzug?

Jan 28, 2026

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Lastenaufzüge sind für den Transport von Gütern konzipiert, die typischerweise von Personal begleitet werden.

 

Diese Aufzüge dienen in erster Linie dem Transport von begleitpflichtigen Gütern und werden in der Regel von dafür vorgesehenem Personal bedient. Sie werden häufig in Wohngebäuden, Bürogebäuden, Krankenhäusern und Fabriken eingesetzt. Ihre Konstruktion muss den nationalen Normen GB/T7025.2-1997 und GB7588-2003 entsprechen und die wichtigsten Parameter, Sicherheitsspezifikationen und technischen Bedingungen abdecken, wodurch sie sich funktional von Personenaufzügen unterscheiden.

 

Die spezifischen technischen Spezifikationen dieser Aufzüge variieren je nach Anwendungsszenario: Einkaufszentren benötigen eine ähnliche Anzahl an Lastenaufzügen wie Personenaufzüge, während Hotels separate Serviceaufzüge benötigen, um eine Vermischung von Personen- und Güterverkehr zu vermeiden. Ihre Struktur besteht aus einem Vertikallift und einer Frachtplattform. Der Maschinenraum muss sich oben im Schacht befinden und bestimmte Erweiterungsparameter erfüllen. Sie sind außerdem mit Sicherheitssystemen wie einem Geschwindigkeitsregler-Sicherheitssystem zum Schutz der Bremsgestänge, einer elektrischen Verriegelung der Schachttüren und Notbetriebsgeräten ausgestattet. Das tägliche Management muss sich an Vorschriften bezüglich des im Maschinenraum diensthabenden Personals, der Platzierung von Schutzschildern und der Konfiguration von Feuerlöscheinrichtungen halten. Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, muss der Schacht sauber gehalten werden.

 

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Auswahlkriterien

 

1. Einkaufszentren oder Einkaufszentren: Rolltreppen sollten das primäre Mittel zur Verbindung von Verkaufsstellen sein, während Aufzüge zur Verbindung von Parkhäusern, Büros usw. verwendet werden sollten. Die Anzahl der Rolltreppen und Aufzüge sollte idealerweise auf 80–90 % des durch Rolltreppen bewältigten Verkehrsaufkommens festgelegt werden. Darüber hinaus sind Lastenaufzüge Pflicht, und zwar in etwa der gleichen Anzahl wie Personenaufzüge.

 

2. Hotels und Pensionen: Die empfohlene Anzahl an Aufzügen für Gäste beträgt einen pro 100 Gästezimmer. Außerdem sind spezielle Serviceaufzüge erforderlich, die idealerweise sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr ausgelegt sind, um eine Vermischung von Servicepersonal, Vorräten und Gästen zu vermeiden.

 

3. Aufzüge und Treppenhäuser sollten paarweise angeordnet und nahe beieinander liegen, Aufzugsschächte sollten jedoch nicht von Treppenhäusern umgeben sein.

 

4. Lastenaufzüge sollten sich in der Nähe von Frachtein- und -ausgängen befinden und möglichst wenig Kreuzungen mit Fußgängerverkehr verursachen.

 

5. Der Abstand zwischen zwei benachbarten Etagen sollte folgende Anforderungen erfüllen:

(1) Wenn die Eingangshöhe der Bodentür 2100 mm beträgt, sollte der Abstand nicht weniger als 2550 mm betragen.

(2) Wenn die Eingangshöhe der Bodentür mehr als 2100 mm beträgt, sollte der Abstand nicht geringer sein als die Türhöhe plus 450 mm.

 

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6. Anordnung des Geräteraums

(1) Der Geräteraum sollte über dem Schacht liegen.

(2) Die Rückwand des Geräteraums sollte in einer geraden Linie mit der entsprechenden Wand des Schachts liegen, und eine der beiden Seitenwände des Geräteraums sollte in einer geraden Linie mit der entsprechenden Wand des Schachts liegen.

(3) Die seitliche Ausdehnung des Geräteraums gegenüber dem Schacht kann auf der linken oder rechten Seite des Schachts liegen. Die Ausdehnung des Geräteraums in Tiefenrichtung gegenüber dem Schacht sollte auf der Seite der Wartehalle erfolgen.

 

7. Betriebsbedingungen des Aufzugs

(1) Höhe nicht mehr als 1000 m;

(2) Die Lufttemperatur im Maschinenraum sollte zwischen 5 und 40 Grad gehalten werden;

(3) Die durchschnittliche maximale relative Luftfeuchtigkeit des feuchtesten Monats am Betriebsstandort sollte 90 % betragen und die durchschnittliche Mindesttemperatur dieses Monats sollte 25 Grad nicht überschreiten;

(4) Die Schwankung der Versorgungsspannung im Verhältnis zur Nennspannung sollte innerhalb von ±7 % liegen;

(5) Die Umgebungsluft darf keine korrosiven oder brennbaren Gase oder leitfähigen Staub enthalten.

 

8. Alle Arten von Aufzügen müssen über die folgenden Sicherheitseinrichtungen oder Schutzfunktionen verfügen und normal funktionieren können:

(1) Phasenverlust- oder Phasenumkehrschutzgerät oder Schutzfunktion des Stromversorgungssystems;

(2) Übergeschwindigkeitsschutzvorrichtung für die Verbindung des Geschwindigkeitsbegrenzers-der Fangvorrichtung, elektrische Schutzvorrichtung für den Betrieb des Geschwindigkeitsbegrenzers und der Fangvorrichtung sowie eine Schutzvorrichtung gegen Seilbruch oder Durchhang des Geschwindigkeitsbegrenzers;

(3) Bodenaufprallpuffervorrichtung (bei energieverbrauchenden Puffern sollte auch eine Rückstellschutzvorrichtung enthalten sein);

(4) Schutzvorrichtung zum Überschreiten der oberen und unteren Grenzarbeitspositionen;

(5) Elektrische Verriegelungsvorrichtung zwischen Schachttüren und Kabinentüren;

(6) Notbetriebseinrichtung und Stoppschutzeinrichtung: Im Falle eines Stromausfalls oder eines Ausfalls der elektrischen Anlage müssen Maßnahmen zur langsamen Bewegung des Fahrkorbs vorhanden sein. Ein nicht-automatischer roter Stoppschutzschalter muss im Riemenscheibenfach und in der Kabinenoberseite installiert werden.

(7) Auf dem Fahrkorbdach muss eine Wartungsvorrichtung installiert werden. Werden auch Wartungsgeräte im Inneren des Fahrkorbs oder im Maschinenraum installiert, so ist vorrangig das Fahrkorbdach zu verwenden.

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